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Formularamt ist ein privates Formularportal von Werkzeu.ge und keine Behörde.Formularamt bietet Ausfüllhilfe, keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Auskunft. Ob ein Antrag vollständig ist, welche Nachweise erforderlich sind und ob er Erfolg hat, entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde.
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§ 138 AO: Ummeldung für Personengesellschaften juristische Personen Vereine

Herausgegeben von Landeshauptstadt Erfurt

ErfurtSonstiges

§ 138 AO: Ummeldung für Personengesellschaften juristische Personen Vereine ist ein offizielles Formular von Landeshauptstadt Erfurt. Es gilt für Erfurt. Du kannst das PDF direkt am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken oder speichern.

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Quelle und Dokument

Quelle
Stadtportale (Batch 6)
Seiten
2
Erkannte Felder
62
Dateigröße
142 KB
Prüfsumme
2e1a0b3d0d7e...

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  • Welche Nachweise und welchen Einreichungsweg nennt die Behörde?

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