Zum Hauptinhalt springen
FormularamtbyWerkzeu.ge
  Zum Formularkatalog
Formularamt ist ein privates Formularportal von Werkzeu.ge und keine Behörde.Formularamt bietet Ausfüllhilfe, keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Auskunft. Ob ein Antrag vollständig ist, welche Nachweise erforderlich sind und ob er Erfolg hat, entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde.
Im Browser ausfüllbarOhne KontoDeutsch

W 7440/10.25 Antrag auf Erklärung des teilweisen bzw. vollständigen Verfalls und - vollständige Löschung einer Marke - teilweise Löschung einer Marke - vollständige Schutzentziehung einer international registrierten Marke - teilweise Schutzentziehung einer international registrierten Marke - nachträ

Herausgegeben von Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

BundesweitSonstiges

W 7440/10.25 Antrag auf Erklärung des teilweisen bzw. vollständigen Verfalls und - vollständige Löschung einer Marke - teilweise Löschung einer Marke - vollständige Schutzentziehung einer international registrierten Marke - teilweise Schutzentziehung einer international registrierten Marke - nachträ ist ein offizielles Formular von Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA). Es gilt bundesweit. Du kannst das PDF direkt am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken oder speichern.

Auf Werkzeu.ge öffnen und ausfüllenOffizielle Quelle öffnen

Quelle und Dokument

Quelle
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Seiten
4
Erkannte Felder
81
Dateigröße
2,3 MB
Prüfsumme
388f24647c1a...

Vor dem Absenden

Drei Dinge kurz prüfen

  • Ist diese Stelle für deinen Wohnort und Fall zuständig?
  • Verlangt die Behörde inzwischen eine neuere Fassung?
  • Welche Nachweise und welchen Einreichungsweg nennt die Behörde?

Werkzeu.ge Arbeitsablauf

Ausfüllen ohne Seitenchaos

Unterstützte PDFs im Browser bearbeiten, herunterladen und bei passenden Feldern bewusst aus dem verschlüsselten Amtsprofil vorbereiten.

Formularamt auf Werkzeu.ge ansehen
Formularamt ist ein privates Formularportal von Werkzeu.ge und keine Behörde.Formularamt bietet Ausfüllhilfe, keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Auskunft. Ob ein Antrag vollständig ist, welche Nachweise erforderlich sind und ob er Erfolg hat, entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde.